Konzertbannertausch - Teilnahmebedingungen
1. Teilnehmer
2. Technische Bedingungen
3. Mehrere Einträge
4. Vorbehalt
1. Teilnehmer
Die Teilnahme am Konzertbannertausch des Sängerkreises München ist ausschließlich für Mitgliedschöre und -ensembles des Sängerkreises München sowie den Sängerkreis München selbst vorgesehen. Es können nur öffentliche Veranstaltungen der Mitgliedschöre bzw. öffentliche Veranstaltungen, an denen mindestens ein Mitgliedschor teilnimmt, eingetragen werden.
2. Technische Bedigungen
Das für die Teilnahme erforderliche Banner wird vom Teilnehmer inhaltlich korrekt und in angemessener Qualität beschafft bzw. erstellt und auf dessen Internetpräsenz zur Verfügung gestellt. Außerdem muss der Scriptaufruf des Konzertbannertausches an geeigneter Stelle (darstellbar) in einer über die Eingangsseite der Hompage zugänglichen HTML-Seite (auffindbar) eingebunden werden. Das Bannerscript muss mindestens bis zum Termin der eingetragenen Veranstaltung eingebunden bleiben.
3. Mehrere Einträge
Jedes Mitgliedsensemble des Sängerkreises München kann grundsätzlich zu jeder einzelnen Veranstaltung, an der es teilnimmt, ein eigenes Banner einstellen.
Mehrere Bannereinträge für ein- und dieselbe Veranstaltung sind nur zulässig, sofern diese von verschiedenen Teilnehmern vorgenommen werden und auch auf verschiedene Informationsseiten verknüpft werden.
4. Vorbehalt
Der Autor behält es sich vor, bei Nichteinhaltung oder Beugung dieser Teilnahmebedingungen das Einbinden einer Veranstaltungsverknüpfung nach eigenem Ermessen zu verweigern bzw. rückgängig zu machen. Ein einklagbarer Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Bannertausch besteht dabei grundsätzlich nicht.